Klassen AM / A1 / A2 / A
Für den Fahrerlaubnisantrag benötigen Sie:
- einen Nachweis über die Sofortmaßnahmen am Unfallort
- einen gültigen Personalausweis
- ein aktuelles Biometrisches Passbild
- einen Sehtest (nicht älter als ½ Jahr)
Wichtig: bei Anmeldung ist die Grundgebühr für die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen zu zahlen.
Fahrzeugart
1. Zweirädrige Kleinkrafträder
(auch Beiwagen, auch Fahrräder mit Hilfsmotor)
• bis 45 km/h
• bis 50 cm³ (Verbrennungsmotor)
• bis 4 kW (Elektromotor)
2. Dreirädrige Kleinkrafträder
3. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils
(auch Beiwagen, auch Fahrräder mit Hilfsmotor)
• bis 45 km/h
• bis 50 cm³ (Verbrennungsmotor)
• bis 4 kW (Elektromotor / Verbrennungsmotor)
Mindestalter:
a) 16 Jahre
Eingeschlossen:
-
Bemerkungen:
Leermasse bis 350 kg
bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen
(Elektrofahrzeuge ohne Batterien)
Fahrzeugart
1. Krafträder
(auch mit Beiwagen)
• bis 125 cm³
• bis 11 kW
(Verhältnis Leistung / Gewicht bis 0,1 kW/kg)
2. Dreirädrige Kleinkrafträder
• bis 45 km/h
• bis 50 cm³
• bis 15 kW
Mindestalter:
16 Jahre
Eingeschlossen:
AM
Bemerkungen:
-
Fahrzeugart
1. Krafträder
(auch mit Beiwagen)
• bis 35 kW
(Verhältnis Leistung / Gewicht bis 0,2 kW/kg)
Mindestalter:
18 Jahre
Eingeschlossen:
AM / A1
Bemerkungen:
Bei zwei Jahren Vorbesitz A1 nur praktische Prüfung
Fahrzeugart
1. Krafträder
(auch mit Beiwagen)
• über 45 km/h
• über 50 cm³
2. Dreirädrige Kleinkrafträder
• über 45 km/h
• über 50 cm³
• über 15 kW
Mindestalter:
a) 24 Jahre
Krafträder bei Direktzugang
b) 21 Jahre
dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW
c) 20 Jahre
Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2
Eingeschlossen:
AM / A1 / A2
Bemerkungen:
Bei zwei Jahren Vorbesitz A2 nur praktische Prüfung
Antragsbearbeitung ca. 3 - 4 Wochen
Ist der Antrag ausgefüllt und liegen alle Bescheinigungen vor kann dieser kostenpflichtig beim Amt eingereicht werden. Für die Fahrerlaubnisklasse B ab 17 Jahren wird zusätzlich eine Gebühr pro Begleitperson erhoben, zzgl der Gebühr für den Führerschein.
Die Antragsbearbeitung dauert ca. 3-4 Wochen.
Gebührenzahlkarte
Danach erhalten Sie ein Schreiben vom TÜV- Rheinland zusammen mit einer Gebührenzahlkarte. Bitte überweisen Sie diese Gebühren mindestens 14 Tage vor der theoretischen bzw. praktischen Prüfung, da Sie andernfalls von der Prüfung ausgeschlossen werden können. Eine Barzahlung ist nur bei der theoretischen Prüfung möglich.
Theoretische Grundausbildung
- 12 Doppelstunden 90 min. Grundstunden alle Klassen bei Ersterwerb
- 2 Doppelstunden 90 min. speziell für AM
- 4 Doppelstunden 90 min. speziell für A / A1 / A2
Theoretische Prüfung beim TÜV Rheinland
Die zu leistenden Theoriestunden richten sich auch nach einer evtl. bereits erworbenen Fahrerlaubnis und können ggf. geringer sein. Haben Sie alle Pflichtstunden erfüllt erhalten Sie von uns eine Ausbildungsbescheinigung, mit der Sie die theoretische Prüfung beim Tüv- Rheinland ablegen können. Hier ist eine Gebühr von 20,83 € direkt an den Tüv Rheinland zu leisten.
Zur Theoretischen Prüfung sollten Sie die Ausbildungsbescheinigung, Ihren gültigen Ausweis und einen Kugelschreiber mitnehmen. Die Prüfung wird beim Tüv ausschließlich am PC durchgeführt.
Praktische Ausbildung
Mit der praktischen Ausbildung kann nach der sechsten (6) Theoriestunde begonnen werden, vorausgesetzt der Antrag zum Erwerb einer Fahrerlaubnis ist beim Amt gestellt.