Klassen D1 / D1E / D / DE

Für den Fahrerlaubnisantrag benötigen Sie:

  • einen Nachweis über die Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • einen gültigen Personalausweis
  • ein aktuelles Biometrisches Passbild
  • Augenärztliche Untersuchung
  • Bescheinigung über eine ärztliche Fahrtauglichkeitsuntersuchung
  • für Busfahrer auch ein polizeiliches Führungszeugnis

Wichtig: bei Anmeldung ist die Grundgebühr für die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen zu zahlen.

D1

Fahrzeugart

Kraftfahrzeuge
(außer AM, A1, A2, A)
• bis 16 Personen außer dem Fahrer
• bis 8 m Gesamtlänge

Auch mit Anhänger
• bis 750 kg

Mindestalter:
a) 21 Jahre
b) 18 Jahre
• mit "Grundqualifikation BKF"
• bei Ausbildung "Berufskraftfahrer", "Fachkraft im Fahrbetrieb"
  oder vergleichbarer Beruf

Eingeschlossen:
B

Bemerkungen:
Unter 21 Jahre bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung im Inland und im Rahmen der Ausbildung

D1E

Fahrzeugart

Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1

mit Anhänger
• über 750 kg

Mindestalter:
a) 21 Jahre
b) 18 Jahre
• mit "Grundqualifikation BKF"
• bei Ausbildung "Berufskraftfahrer", "Fachkraft im Fahrbetrieb"
  oder vergleichbarer Beruf

Eingeschlossen:
BE
C1E (wenn C1 vorhanden)

Bemerkungen:
Unter 21 Jahre bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung im Inland und im Rahmen der Ausbildung

D

Fahrzeugart

Kraftfahrzeuge
(außer AM, A1, A2, A)
• über 16 Personen außer dem Fahrer

mit Anhänger
• bis 750 kg

Mindestalter:
a) 24 Jahre
b) 23 Jahre
mit "Beschleunigte Grundqualifikation BKF"
c) 21 Jahre
• mit "Grundqualifikation BKF"
• mit "Beschleunigte Grundqualifikation BKF" (Linienverkehr b. 50 km)
d) 20 Jahre
• bei Ausbildung "Berufskraftfahrer", "Fachkraft im Fahrbetrieb"
oder vergleichbarer Beruf
e) 18 Jahre
• bei Ausbildung "Berufskraftfahrer", "Fachkraft im Fahrbetrieb"
oder vergleichbarer Beruf
(Linienverkehr bis 50 km)

Eingeschlossen:
D1

Bemerkungen:
Unter 24 Jahre bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung

DE

Fahrzeugart

Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1

mit Anhänger
• bis 750 kg

Mindestalter:
a) 24 Jahre
b) 23 Jahre
mit "Beschleunigte Grundqualifikation BKF"
c) 21 Jahre
• mit "Grundqualifikation BKF"
• mit "Beschleunigte Grundqualifikation BKF" (Linienverkehr b. 50 km)
d) 20 Jahre
• bei Ausbildung "Berufskraftfahrer", "Fachkraft im Fahrbetrieb"
oder vergleichbarer Beruf
e) 18 Jahre
• bei Ausbildung "Berufskraftfahrer", "Fachkraft im Fahrbetrieb"
oder vergleichbarer Beruf
(Linienverkehr bis 50 km)

Eingeschlossen:
D1E / BE
C1E (wenn C1 vorhanden)

Bemerkungen:
Unter 24 Jahre bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung

Antragsbearbeitung ca. 3 - 4 Wochen

Ist der Antrag ausgefüllt und liegen alle Bescheinigungen vor kann dieser kostenpflichtig beim Amt eingereicht werden. Für die Fahrerlaubnisklasse B ab 17 Jahren wird zusätzlich eine Gebühr pro Begleitperson erhoben, zzgl der Gebühr für den Führerschein.

Die Antragsbearbeitung dauert ca. 3-4 Wochen.

Gebührenzahlkarte

Danach erhalten Sie ein Schreiben vom TÜV- Rheinland zusammen mit einer Gebührenzahlkarte. Bitte überweisen Sie diese Gebühren mindestens 14 Tage vor der theoretischen bzw. praktischen Prüfung, da Sie andernfalls von der Prüfung ausgeschlossen werden können. Eine Barzahlung ist nur bei der theoretischen Prüfung möglich.

Theoretische Grundausbildung

Die zu leistenden Theoriestunden richten sich auch nach einer evtl. bereits erworbenen Fahrerlaubnis.

Theoretische Prüfung beim TÜV Rheinland

Haben Sie alle Pflichtstunden erfüllt erhalten Sie von uns eine Ausbildungsbescheinigung, mit der Sie die theoretische Prüfung beim Tüv- Rheinland ablegen können. Hier ist eine Gebühr von 20,83€ direkt an den Tüv Rheinland zu leisten.

Zur Theoretischen Prüfung sollten Sie die Ausbildungsbescheinigung, Ihren gültigen Ausweis und einen Kugelschreiber mitnehmen. Die Prüfung wird beim Tüv ausschließlich am PC durchgeführt.

Praktische Ausbildung

Mit der praktischen Ausbildung kann nach der sechsten (6) Theoriestunde begonnen werden, vorausgesetzt der Antrag zum Erwerb einer Fahrerlaubnis ist beim Amt gestellt.

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