Klassen C1 / C1E / C / CE
Für den Fahrerlaubnisantrag benötigen Sie:
- einen Nachweis über die Sofortmaßnahmen am Unfallort
- einen gültigen Personalausweis
- ein aktuelles Biometrisches Passbild
- Augenärztliche Untersuchung
- Bescheinigung über eine ärztliche Fahrtauglichkeitsuntersuchung
- für Busfahrer auch ein polizeiliches Führungszeugnis
Wichtig: bei Anmeldung ist die Grundgebühr für die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen zu zahlen.
Fahrzeugart
Kraftfahrzeuge
(außer AM, A1, A2, A)
• über 3500 kg bis 7500 kg
• bis 8 Personen außer dem Fahrer
Auch mit Anhänger
• bis 750 kg
Mindestalter:
18 Jahre
Eingeschlossen:
B
Bemerkungen:
-
Fahrzeugart
Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klassen B oder C1
mit (Sattel-) Anhänger
• über 750 kg (Kombination max. 12000 kg)
Mindestalter:
18 Jahre
Eingeschlossen:
B
Bemerkungen:
-
Fahrzeugart
Kraftfahrzeuge
(außer AM, A1, A2, A)
• über 3500 kg
• bis 8 Personen außer dem Fahrer
Auch mit Anhänger
• bis 750 kg
Mindestalter:
a) 21 Jahre
b) 18 Jahre
• mit "Grundqualifikation BKF"
• bei Ausbildung "Berufskraftfahrer", "Fachkraft im Fahrbetrieb"
oder vergleichbarer Beruf
Eingeschlossen:
C1
Bemerkungen:
Unter 21 Jahre bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung im Inland und im Rahmen der Ausbildung
Fahrzeugart
Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C
Mit (Sattel-) Anhänger
• über 750 kg
Mindestalter:
a) 21 Jahre
b) 18 Jahre
• mit "Grundqualifikation BKF"
• bei Ausbildung "Berufskraftfahrer", "Fachkraft im Fahrbetrieb"
oder vergleichbarer Beruf
Eingeschlossen:
C1E / BE / T
D1E (wenn D1 vorhanden)
DE (wenn D vorhanden)
Bemerkungen:
Unter 21 Jahre bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung im Inland und im Rahmen der Ausbildung
Antragsbearbeitung ca. 3 - 4 Wochen
Ist der Antrag ausgefüllt und liegen alle Bescheinigungen vor kann dieser kostenpflichtig beim Amt eingereicht werden. Für die Fahrerlaubnisklasse B ab 17 Jahren wird zusätzlich eine Gebühr pro Begleitperson erhoben, zzgl der Gebühr für den Führerschein.
Die Antragsbearbeitung dauert ca. 3-4 Wochen.
Gebührenzahlkarte
Danach erhalten Sie ein Schreiben vom TÜV- Rheinland zusammen mit einer Gebührenzahlkarte. Bitte überweisen Sie diese Gebühren mindestens 14 Tage vor der theoretischen bzw. praktischen Prüfung, da Sie andernfalls von der Prüfung ausgeschlossen werden können. Eine Barzahlung ist nur bei der theoretischen Prüfung möglich.
Theoretische Grundausbildung
Die zu leistenden Theoriestunden richten sich auch nach einer evtl. bereits erworbenen Fahrerlaubnis.
Theoretische Prüfung beim TÜV Rheinland
Haben Sie alle Pflichtstunden erfüllt erhalten Sie von uns eine Ausbildungsbescheinigung, mit der Sie die theoretische Prüfung beim Tüv- Rheinland ablegen können. Hier ist eine Gebühr von 20,83€ direkt an den Tüv Rheinland zu leisten.
Zur Theoretischen Prüfung sollten Sie die Ausbildungsbescheinigung, Ihren gültigen Ausweis und einen Kugelschreiber mitnehmen. Die Prüfung wird beim Tüv ausschließlich am PC durchgeführt.
Praktische Ausbildung
Mit der praktischen Ausbildung kann nach der sechsten (6) Theoriestunde begonnen werden, vorausgesetzt der Antrag zum Erwerb einer Fahrerlaubnis ist beim Amt gestellt.